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Die Basisrente wird im Volksmund häufig auch Rüruprente genannt − nach dem Erfinder des Rentenkonzeptes Bert Rürup. Eingeführt wurde die geförderte Form der Altersvorsorge in 2005. Sie gehört wie die gesetzliche Rente und berufsständische Versorgungswerke zur ersten Schicht der Altersvorsorge.

In der Einzahlungsphase kann man in 2020 als Single bei einem Maximalbeitrag von 25.046 € bis zu 22.541 € absetzen,für Ehepaare wird der Betrag verdoppelt.

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Die Besteuerung der Basisrente erfolgt hingegen nachgelagert zum Zeitpunkt des Rentenbezugs, ebenfalls angelehnt an die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Leistungen aus einem Vertrag werden immer als lebenslange Rente ausgezahlt und können nicht kapitalisiert werden. Des Weiteren sind die Renten nicht übertragbar, vererblich, veräußerbar oder beleihbar. Das Prinzip ist stark an das System der gesetzlichen Rente angelehnt worden. Außerdem fällt das im Vertrag angesparte Vermögen in der Ansparphase unter das sogenannte Schonvermögen. Damit ist es in dieser Zeit vor einem Zugriff im Falle von Hartz 4 oder Insolvenz geschützt.

Je nach Bedarfssituation können in einen Vertrag Zusatzversicherungen wie eine Hinterbliebenenabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsabsicherung mit eingeschlossen werden. Auch die Beiträge für diese Zusatzversicherungen sind dann steuerlich absetzbar. Die Basisrente wurde in erster Linie für Selbstständige entworfen. Sie lohnt sich für Personengruppen die nicht beitragspflichtig sind (verkammerte Berufe), wie etwa u.a. Steuerberater, Ärzte oder Apotheker. Diese Personengruppen können eine betriebliche Altersvorsorge oder etwa eine Riester- Rente nicht in Anspruch nehmen. Für Personen mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen ist die Basisrente mit ihren Steuervorteilen besonders gut geeignet.

Da die private Altersvorsorge zu den wichtigsten Dingen gehört um den Ruhestand genießen zu können, sollte man einen Vergleich anstellen, der die verschiedenen Anbieter einer Basis- Rente gegenüberstellt.