loader

Welche Form der Hinterbliebenenabsicherung gibt es bei der Basisrente?

Die Basisrente kann vom Grundsatz her nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden. Ist keine Hinterbliebenenversorgung in der Basisrente integriert, fällt das angesparte Kapital im Todesfall der Versichertengemeinschaft zu.

Aus diesem Grund können zu der eigentlichen Basisrente sogenannte Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel die Hinterbliebenenversorgung, in den Basisrentenvertrag mit eingeschlossen werden. Manche Anbieter bauen eine Hinterbliebenenrente sogar auch schon automatisch mit ein. Seitens der Versicherungsgesellschaften ist das Hauptargument für die Zusatzversicherungen die steuerliche Absetzbarkeit.

Bei Familien ist die Zusatzversicherung Hinterbliebenenversorgung oftmals von großer Bedeutung. Falls der Hauptverdiener versterben sollte, sieht sich die Familie oftmals mit großen finanziellen Problemen konfrontiert. Je nach Anbieter der Basisrente, gibt es jedoch verschiedene Optionen seine Hinterbliebenen abzusichern. Als Hinterbliebene die Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung haben, gelten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder.

© Monkey Business / Fotolia.com

Bei der Hinterbliebenenrente kann eine Beitragsrückgewähr in der Einzahlungsphase vereinbart werden. Wenn nun während der Aufschubzeit, also vor Renteneintritt, der Versicherungsnehmer versterben sollte, wird aus den Beiträgen die bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt wurden, eine Rente gebildet, die den Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Das gilt auch, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nur minimale Beitragszahlungen geleistet und nicht die vollen Beiträge bis zum vereinbarten Renteneintritt weiter gezahlt wurden. Dabei erhalten Ehepartner 60 Prozent und Waisen in der Regel 40 Prozent der Basisrente.

Dabei senkt eine Zusatzversicherung wie die Hinterbliebenenversorgung die Rentenleistung. Abhängig vom jeweiligen Versicherer, verringert sich die Basisrente dabei um etwa 4- 8 Prozent.

Verstirbt der Versicherte während der Auszahlungsphase, können die restlichen Rentenzahlungen nicht vererbt werden, sie verfallen und gehen an den Versicherer. Allerdings bieten manche Versicherer an, die Auszahlungsdauer auf einen gewissen Zeitraum festzulegen. Wird diese Rentengarantiezeit beispielsweise auf zehn Jahre festgelegt und der Versicherungsnehmer verstirbt nach drei Jahren, so wird die Basisrente noch weitere sieben Jahre ausgezahlt.

Wer nicht möchte, dass die Familie im Todesfall leer ausgeht, sollte eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren.